für Personalvermittlung · Stand: 16.09.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen im Bereich der Personalvermittlung zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber. Sie gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Der Vermittler erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personalsuche und -vermittlung. Ein Arbeitsverhältnis entsteht ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Kandidaten. Der Vermittler wird nicht Arbeitgeber des Kandidaten.
Die Vermittlungsleistung umfasst insbesondere: Analyse des Anforderungsprofils · Suche geeigneter Kandidaten · Vorauswahl · Übermittlung von Bewerberprofilen. Der Vermittler schuldet eine sorgfältige Auswahl, jedoch keinen bestimmten Vermittlungserfolg.
4.1 Der Honoraranspruch entsteht nach erfolgreichem Ablauf einer 14-tägigen Kennenlernphase ab Arbeitsantritt des vermittelten Kandidaten. Nach Ablauf dieser Frist werden 70 % des vereinbarten Vermittlungshonorars in Rechnung gestellt. Die restlichen 30 % werden nach zwei Monaten ab Arbeitsantritt fakturiert, sofern das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. 4.2 Saisonale Rückkehr: Wird das Arbeitsverhältnis saisonbedingt beendet und nimmt derselbe Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach seinem ersten Arbeitsantritt erneut eine Tätigkeit beim Auftraggeber auf, entsteht ein weiterer Honoraranspruch in Höhe von 30 % des ursprünglich vereinbarten Vermittlungshonorars. 4.3 Verbundene Unternehmen / Umgehungsschutz: Der Honoraranspruch besteht auch dann, wenn der Kandidat innerhalb von 24 Monaten nach Erstvorstellung oder erstem Arbeitsantritt direkt oder indirekt beim Auftraggeber oder bei einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen angestellt wird. 4.4 Kandidatenempfehlung: Empfiehlt ein vom Vermittler vorgestellter oder vermittelter Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach seinem ersten Arbeitsantritt eine weitere Person, die beim Auftraggeber oder einem verbundenen Unternehmen angestellt wird, gilt diese als durch den Vermittler vermittelt; es entsteht der reguläre Honoraranspruch gemäß vereinbarter Preisliste. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Vermittler vor Abschluss des Arbeitsvertrages darüber zu informieren. 4.5 Meldepflicht des Arbeitsantritts und Vertragsstrafe: Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Vermittler die Aufnahme eines Arbeits-, Werk- oder Überlassungsverhältnisses mit einem vorgestellten Kandidaten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen ab Arbeitsantritt, schriftlich mitzuteilen (eine E-Mail an office@job4gastro.sk genügt). Unterbleibt diese Mitteilung und erlangt der Vermittler auf anderem Weg Kenntnis von der Beschäftigung, so wird zusätzlich zum Vermittlungshonorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Honorars gemäß vereinbarter Preisliste fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Ist dem Auftraggeber ein vom Vermittler vorgestellter Kandidat bereits bekannt, so ist dies innerhalb von 3 Werktagen nach Übermittlung der Kandidatenunterlagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, gilt der Kandidat als durch den Vermittler vermittelt.
Scheidet ein Kandidat innerhalb der ersten drei Monate nach Arbeitsantritt aus Gründen auf seiner Seite aus, bemüht sich der Vermittler um eine geeignete Ersatzvermittlung. Alternativ kann eine anteilige Rückvergütung erfolgen: bis 30 Tage Beschäftigungsdauer 50 % · 31–60 Tage 30 % · 61–90 Tage 15 % · nach 90 Tagen kein Anspruch auf Rückvergütung. Die Garantie gilt nicht bei organisatorischen, wirtschaftlichen oder betriebsbedingten Gründen auf Seiten des Auftraggebers.
Eine Haftung für die tatsächliche Arbeitsleistung, das Verhalten oder den wirtschaftlichen Erfolg des vermittelten Kandidaten nach Abschluss des Arbeitsvertrages ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Vermittler erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers und haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung ist der Höhe nach mit der vom Auftraggeber bezahlten Vermittlungsprovision begrenzt.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Salzburg, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 08.09.2026 · gelten ergänzend zu den AGB für die Online-Übersicht „Winter 2026/27“
Alle auf der Plattform vorgestellten Personen haben sich selbst bei Job4Gastro registriert und ausdrücklich in die Weitergabe ihres Profils an Arbeitgeber eingewilligt (Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Zeitpunkt und Fassung der Einwilligung werden dokumentiert; die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden — das Profil wird dann aus der Übersicht entfernt.
In der ersten Stufe werden ausschließlich anonymisierte Profile gezeigt (ohne Namen, Foto, Kontaktdaten und ohne Namen früherer Arbeitgeber). Vollständige Unterlagen (Name, Foto, Zeugnisse, Kontakt) werden erst nach Klick auf INTERESSE und nach Rücksprache mit der betreffenden Person freigegeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erhaltenen Unterlagen ausschließlich für die Besetzung der eigenen offenen Stelle zu verwenden, nicht an Dritte weiterzugeben und nach Abschluss des Verfahrens zu löschen, sofern kein Arbeitsverhältnis zustande kommt.
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die J4G PARTNER COMPANY, spol. s r. o. (Job4Gastro), Slowakei, E-Mail: info@job4gastro.sk. Die Daten werden zum Zweck der Personalvermittlung verarbeitet und auf Servern innerhalb der EU gespeichert. Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerruf der Einwilligung. Der Zugang zur Übersicht erfolgt über einen persönlichen, nicht öffentlichen Link; die Seiten sind für Suchmaschinen gesperrt.
Bei der Aufbereitung der Profile (Auswertung von Lebenslauf und Zeugnissen, Übersetzung ins Deutsche, Zusammenfassung, einheitliche Darstellung) setzt Job4Gastro KI-gestützte Werkzeuge ein. Jedes Profil wird vor der Freigabe von einem Mitarbeiter von Job4Gastro geprüft; Entscheidungen über die Vorstellung einer Person werden ausschließlich von Menschen getroffen. Automatisierte Entscheidungen im Sinne des Art. 22 DSGVO finden nicht statt.
Job4Gastro prüft jedes Profil vor der Freigabe mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers (Telefoninterview oder persönliche Rückfrage, Abgleich von Lebenslauf und Zeugnissen, Sprachniveau). Die Angaben beruhen auf den Unterlagen und Auskünften der Kandidatinnen und Kandidaten; Job4Gastro steht für eine gewissenhafte Aufbereitung ein, kann jedoch die Richtigkeit fremder Angaben nicht in jedem Einzelfall garantieren. Irrtümer sowie zwischenzeitliche Änderungen (insbesondere Verfügbarkeit und Antrittstermin) bleiben vorbehalten. Vor Abschluss des Arbeitsvertrages werden Qualifikation, Unterlagen und Konditionen gemeinsam mit dem Auftraggeber und der betreffenden Person abgestimmt; Zeugnisse werden auf Anfrage vorgelegt. Punkt 7 der AGB (Haftung) gilt entsprechend.
Job4Gastro vermittelt ausschließlich EU-Bürger (insbesondere aus der Slowakei, Tschechien und Ungarn); eine Beschäftigungsbewilligung ist nicht erforderlich. Der Arbeitsvertrag wird unmittelbar zwischen Auftraggeber und Arbeitnehmer geschlossen; Anmeldung, Entlohnung nach dem geltenden Kollektivvertrag und alle arbeitgeberseitigen Pflichten liegen beim Auftraggeber. Job4Gastro wird nicht Arbeitgeber und überlässt keine Arbeitskräfte.
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